Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein: Förderung der Ausbildung in der Altenpflege und Altenhilfe

Der Zweck des Programms besteht in der Förderung der Ausbildung in der Altenpflege und Altenhilfe in Schleswig-Holstein.
Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein Abteilung Gesundheitsschutz Adolf-Westphal-Straße 4 24143 Kiel

Weitere Förderungen im Bereich

Diese Themen werden gefördert

Das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein hat sich der Förderung der Ausbildung in der Altenpflege und Altenhilfe in Schleswig-Holstein verschrieben. Das Förderprogramm unterstützt nur das Themengebiet Altenhilfe. Dabei liegt der Schwerpunkt der Förderung im Bereich der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Das Programm "Förderung der Ausbildung in der Altenpflege und Altenhilfe" fördert Projekte in einer durchschnittlichen Höhe von ungefähr 3.720 €.

Voraussetzung für die Förderung

Es werden ausschließlich laufende Kosten für Projekte von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen beantragt werden, die in Schleswig-Holstein tätig sind. Eine Unterstützung mit Fördermitteln durch das Programm "Förderung der Ausbildung in der Altenpflege und Altenhilfe" für Projekte im Ausland ist nicht möglich. Die Richtlinien sowie Antragsformulare werden auf der Webseite des Landesamts für soziale Dienste Schleswig-Holstein bereitgestellt. Interessierte Organisationen können Förderanträge direkt beim Fördergeber einreichen.

Das wird durch die Förderung unterstützt

Die Förderung "Förderung der Ausbildung in der Altenpflege und Altenhilfe" wird als Zuschuss gewährt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung