Es werden aktuell keine Anträge entgegen genommen.

TMBJS – Investive Förderung von Jugend- & Jugendsozialarbeit und Kinder- & Jugendschutz

Mit der Förderrichtlinie wird der Bau und der Erhalt Thüringer Einrichtungen der Kinder- und Jugendsozialarbeit sowie Jugendverbandsarbeit gefördert.
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Werner-Seelenbinder-Str. 7
99096 Erfurt

Weitere Förderungen im Bereich

Zielsetzung der Investiven Förderung im Bereich der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Bau- und Erhaltungsvorhaben für Einrichtungen im Sinne der Kinder- und Jugendsozialarbeit. Die Förderung richtet sich an Organisationen der Gesellschaftsbranche mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Soziales.

Förderfähige Projekte werden mit Zuschüssen von ungefähr 25.000 € unterstützt.

Voraussetzungen für die Förderung

Projektvorhaben und laufende Kosten sind gleichermaßen föderfähig. Antragsberechtigt sind alle in Thüringen tätigen Organisationen. Auslandsprojekte sind von der Förderung ausgeschlossen. Förderanträge sind schriftlich an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zu stellen.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe