Landesamt Niedersachsen – Förderung der Seniorenberatung in Senioren- & Pflegestützpunkten

Das Land Niedersachsen fördert Organisationen bei der Seniorenberatung sowie bei der Einrichtung eines Senioren- und Pflegestützpunktes.
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Domhof 1
31134 Hildesheim

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung der Förderung der Seniorenberatung in den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen (SPN)

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung fördert Organisationen bei der Seniorenberatung sowie bei der Einrichtung eines Senioren- und Pflegestützpunktes in Niedersachsen. Ziel soll es sein, die Selbstständigkeit und Lebensqualität älterer Menschen zu stärken und zu schützen.

Die Zuschüsse betragen je nach Projekt maximal 40.000 Euro pro Jahr. In der Regel können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert werden.

Voraussetzungen für die Förderung

Das Förderprogramm unterstützt Verbände, Vereinigungen und Kommunen. Es werden lediglich Projekte in Niedersachsen finanziert. Projekte im Ausland erhalten keine Förderung.

Anträge zur Förderung können beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gestellt werden. Dort kann man auch weitere Informationen erhalten.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung kann in Form eines finanziellen Zuschusses erfolgen.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

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