LS Niedersachsen – Teilhabe zugewanderter Menschen und gesellschaftlicher Zusammenhalt

Das Land Niedersachsen fördert Projekte, welche die Integration Zugewanderter anstreben und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Außenstelle Oldenburg -
Moslestraße 3
26122 Oldenburg

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung des Förderprogramms „Teilhabe zugewanderter Menschen und gesellschaftlicher Zusammenhalt“

Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) fördert Projekte, die sich um die Teilhabe zugewanderter Menschen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt bemüht machen. Dazu zählen beispielsweise Vorhaben, die die Einbeziehung Zugewanderter in verschiedene gesellschaftliche Bereichen fokussieren, Verständnis und Akzeptanz fördern, die Qualifizierung von Menschen mit Migrationshintergrund anstreben oder Toleranz und demokratische Werte vermitteln.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung wird nur für Projekte gewährt. Fördermittel beantragen können Kommunen, Verbände und Vereinigungen aus ganz Niedersachsen. Gefördert werden bis zu 80% der Gesamtkosten.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung