GFAW – Förderung nach dem Landesjugendförderplan

Das Programm fördert Konzepte zur außerschulischen Jugendbildung, die internationale Jugendarbeit und Projekte für Kinder und Jugendliche aus Thüringen.
Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH
Warsbergstraße 1
99092 Erfurt

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung der Förderung nach dem Landesjugendförderplan (RL-LJFP)

Die Förderung nach dem Landesjugendförderplan unterstützt Kinder und Jugendliche in Thüringen durch außerschulische Jugendbildung inklusive Fort- und Weiterbildung sowie die Finanzierung von Fahrten, Ferienlagern und Freizeiten. Das Programm hat sich vor allem auf folgende Bereiche spezialisiert:

  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Völkerverständigung

Die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH setzt im Auftrag der zuständigen Landesministerien ESF-Richtlinien und Förderprogramme des Freistaats Thüringen um.

Voraussetzung für die Förderung

Es werden Projekte und laufende Kosten unterstützt. Organisationen aus Thüringen sind berechtig eine Förderung zu beantragen. Projekte im Ausland werden nicht unterstützt. Die überörtlichen Träger der freien Jugendhilfe müssen ihre Anträge für die Maßnahmeplanung nach dem Landesjugendförderplan bis zum 30. November für das Folgejahr einreichen. Antragsteller für Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung inklusive Fort- und Weiterbildung sowie der internationalen Jugendarbeit müssen die Anträge spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme einreichen.

Das wird im Detail gefördert

Die antragstellende Organisation erhält mit diesem Förderprogramm einen Zuschuss.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung