Magistrat der Stadt Bremerhaven - Amt für Jugend, Familie und Frauen: Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in Bremerhaven

Tageseinrichtungen gemeinnützige Elternvereine in Bremerhaven können Fördermittel beim Magistrat der Stadt Bremerhaven in Form von Zuschüssen beantragen.
Magistrat der Stadt Bremerhaven - Amt für Jugend, Familie und Frauen Hinrich-Schmalfeldt-Straße 42 27576 Bremerhaven

Weitere Förderungen im Bereich

Zweck der Förderung

Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in Bremerhaven können für Investitionen oder laufende Personalkosten Fördermittel beim Magistrat der Stadt Bremerhaven - Amt für Jugend, Familie und Frauen beantragen. Die Schwerpunkte der Förderung sind dabei wie folgt festgelegt:
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Schutz von Ehe und Familie
Um den Bedarf an Tageseinreichtungen in der Region decken zu können, traten zu Anfang des Jahres 2017 die Förderrichtlinien zur „Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in Bremerhaven" in Kraft. Projekte werden in einer durchschnittlichen Höhe von 6.000 € gefördert.

Grundlagen der Förderung des Magistrats der Stadt Bremerhaven - Amt für Jugend, Familie und Frauen

Gefördert werden ausschließlich laufende Projekte in Bremerhaven. Eine Förderung in anderen Städten ist nicht möglich. Projekte im Ausland sind ebenso nicht förderungsfähig. Der Antrag auf Förderung ist schriftlichen beim Amt für Jugend, Familie und Frauen der Stadt Bremerhaven zu stellen. Weitere Informationen sind der Webseite des Amtes zu entnehmen.

Förderung im Detail

Die „Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in Bremerhaven" wird als Zuschuss ausgezahlt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie