Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel

Weitere Förderungen im Bereich

Zweck der Förderung

Das Ziel des Programms "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" ist es Projekte zu unterstützen, die zu einer Verbesserung der sozialpflegerischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen. Dazu zählen Unterstützungen zur selbstorganisierten Pflege, Beseitigungen von Versorgungslücken oder auch Projekte zur Vermeidung, Überwindung oder Minderung von Pflegebedürftigkeit. Die Schwerpunkte der Förderung liegen in den Bereichen:

  • Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
  • Kinder- und Jugendhilfe

Das Förderprogramm "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" fördert Projekte in einer durchschnittlichen Höhe von ungefähr 75.000 €.

Grundlagen der Förderung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung

Es werden sowohl Projektvorhaben, als auch laufende Kosten von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen, die im Bundesland Schleswig-Holstein tätig sind, beantragt werden. Eine Förderung durch das Programm "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" für Projekte im Ausland ist nicht möglich.

Anträge sind an den zuständigen Landkreis bzw. an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung zu richten.

Förderung im Detail

Die Förderung "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" wird als Zuschuss gewährt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe