Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Das Land Schleswig-Holstein fördert Projekte zum Schutz, zur Wiederherstellung und Entwicklung von Habitaten in Naturschutzgebieten und Mooren.
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung der Förderung von Schutz-, Entwicklungs-, Pflege- und Wiederherstellungsmaßnahmen in Naturschutz- und Natura-2000-Gebieten und auf Flächen des Moorschutzprogramms Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein fördert Projekte zum Schutz, zur Wiederherstellung und Entwicklung von Habitaten in Naturschutz- und Natura-2000-Gebieten sowie auf Flächen des Moorschutzprogramms.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden ausschließlich Projektvorhaben gefördert. Fördermittel beantragen können Verbände, Vereinigungen, Stiftungen und Kommunen aus Schleswig-Holstein. Sofern die Errichtung von Wegen oder Zäunen geplant ist, muss die künftige Trägerschaft sowie die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht vor Beginn der Maßnahme gesichert sein.

Anträge auf Förderung müssen bis zum 01.11. eines jeden Jahres beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eingereicht werden. Dieses leitet den Antrag zur Bewilligung an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur weiter. Einzig Projekte des gemeinschaftlichen Wiesenvogelschutzes werden direkt beim Ministerium eingereicht.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege