Stiftung Lebenshilfe Osterholz

Die Stiftung der Lebenshilfe Osterholz fördert Maßnahmen und Projekte für Menschen mit körperlicher, seelischer oder geistiger Beeinträchtigung.
Stiftung der Lebenshilfe Osterholz
Loger Straße 35
27711 Osterholz-Scharmbeck

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele der Stiftung Lebenshilfe Osterholz

Die Stiftung der Lebenshilfe Osterholz unterstützt mit ihren Fördermitteln Maßnahmen und Projektvorhaben des Vereins Lebenshilfe Osterholz und seiner Tochterunternehmen, die Menschen jeden Alters mit psychischen und physischen Behinderungen unterstützen. Dabei sind Stärkung der Selbstbestimmtheit und gesellschaftliche Teilhabe Kernaspekte der Förderziele. Die Schwerpunkte der Förderung liegen somit auf:

  • Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
  • Mildtätigkeit

Die 1971 gegründete Kreisvereinigung Osterholz e.V. errichtete 2008 die Stiftung der Lebenshilfe Osterholz.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Stiftung der Lebenshilfe Osterholz fördert ausschließlich Projekte. Laut ihrer Satzung sind nur gemeinnützige Organisationen (wie eingetragene Vereine und gGmbHs) aus dem Landkreis Osterholz antragsberechtigt. Projekte im Ausland sind nicht förderfähig.

Das wird im Detail gefördert

Die Stiftung fördert unterschiedliche Maßnahmen, wie beispielsweise:

  • Bildungs- und Freizeitmaßnahmen
  • Kontakt- und Beratungsangebote
  • Eltern- und Angehörigenarbeit
  • Ausbildungsangebote für ehrenamtliche Helfer
  • Bau und Instandhaltung von Einrichtungen

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit