Es werden aktuell keine Anträge entgegen genommen.

Bezirksregierung Arnsberg – Förderung von Integrationsagenturen

Das Programm fördert Integrationsagenturen für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und ehrenamtliche Tätigkeiten in dem Bereich in Nordrhein-Westfalen.
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 36 – Kompetenzzentrum für Integration
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg

Weitere Förderungen im Bereich

Zielsetzung der Förderung von Integrationsagenturen

Durch die Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte wird der Ausbau und die Verstärkung von ehrenamtlichen Tätigkeiten in Nordrhein-Westfalen unterstützt. Der Förderschwerpunkt liegt im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe.

Die Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ist von der Bezirksregierung Arnsberg ins Leben gerufen worden. Sie stellt eine Kooperation zwischen den Kommunen, freien Trägern und dem Bundesland Nordrhein-Westfalen dar.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Bezirksregierung Arnsberg unterstützt sowohl Projekte als auch laufende Kosten. Fördermittel können nur Organisationen, die in Nordrhein-Westfalen tätig sind, beantragen. Eine Förderung von Projekten im Ausland ist hingegen nicht möglich. Die Antragstellung erfolgt formlos und auf schriftlichem Wege. Die Antragsfrist ist der 30. November des jeweiligen Jahres.

Das wird im Detail gefördert

Die antragstellende Organisation erhält eine Förderung in Form eines Zuschusses.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe