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LfULG – Förderrichtlinie Ausgleichszulage (RL AZL/2015)

Die Förderrichtlinie Ausgleichszulage (RL AZL/2015) unterstützt landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten Sachsens.
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Zur Wetterwarte 11
01109 Dresden

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele der Förderrichtlinie Ausgleichszulage (RL AZL/2015)

Die Förderrichtlinie Ausgleichszulage (RL AZL/2015) möchte dem Verlust der Artenvielfalt vorbeugen. Sie unterstützt Maßnahmen, die der dauerhaften Nutzung landwirtschaftlicher Flächen und einer nachhaltigen Bewirtschaftung dienen. Gefördert werden Unternehmen der Branche Agrarwirtschaft. Im Vordergrund der Förderung steht der Bereich Landwirtschaft. Die Förderrichtlinie wurde 2015 vom Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft erlassen.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden Projekte und laufende Kosten gefördert. Antragsberechtigt sind Betriebe, die landwirtschaftliche Flächen in Sachsen bewirtschaften. Für Nutzflächen im Ausland wird keine Förderung gewährt. Die Antragstellung erfolgt über ein webbasiertes Antragsportal und wird online übermittelt. Der dabei erstellte Datenbegleitschein ist vom Antragsteller zu unterschreiben und fristgerecht bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Weitere Details zur Antragstellung sind auf der Homepage des Fördergebers zu finden.

Das wird im Detail gefördert

Es können nur Instandhaltungskosten gefördert werden. Die antragstellende Organisation erhält die Förderung als Zuschuss.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

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