Die Förderziele der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten
Institutionen, ob bereits vorhanden oder neu zu errichten, welche an die Schrecken der NS-Zeit und deren Opfer erinnern, werden durch die Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten unterstützt. Gleichermaßen werden auch Projekte zur Erforschung und Aufarbeitung dieser Epoche gefördert.
Die Gründung der Stiftung erfolgte im Jahr 2002.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Unterstützung der Stiftung kann von sowohl von gemeinnützigen als auch in öffentlich rechtlicher oder privater Trägerschaft befindlicher Organisationen beantragt werden. Dies ist in 2 Kategorien möglich: 1. für Maßnahmen, deren Zeitraum und Thematik beschränkt sind und 2. zum Unterhalt der Einrichtungen. Die Einbringung von Eigenkaptial ist in beiden Fällen erforderlich. Die Realisation der Vorhaben muss in Schleswig-Holstein erfolgen.
Die Stiftung hat auf Ihrer Website umfangreiche Informationen sowie die entsprechenden Anträge zur Verfügung gestellt.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer
- Andenken Kriegsopfer
- Nationalsozialismus
- Denkmalschutz/-pflege
- Gedenkstätten
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Nationalsozialismus
- Wissenschaft
- Sozialwissenschaften und Politologie
- Nationalsozialismus