Deutsches Zentrum Kulturgutverluste

Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste fördert die Forschung zu Kunst, die durch NS-Verfolgung entzogen wurde sowie die Dokumentation und Vermittlung.
Deutsches Zentrum Kulturgutverluste
Humboldtstraße 12
39112 Magdeburg

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste

Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste widmet sich der Provenienzforschung, also der Erforschung der Herkunftsgeschichte von Kunstwerken. Der Fokus liegt hierbei auf Kunstwerken und Kulturgütern, die in der Zeit des Nationalsozialismus 1933 bis 1945 durch Verfolgung entzogen wurden, der sogenannten NS-Raubkunst. Die Stiftung fördert die Forschung zur Identifizierung der Kunstwerke, die Dokumentation, Aufbereitung und Vermittlung der Erkenntnisse aus der Forschung sowie die Optimierung der Methoden der Provenienzforschung und ihrer Forschungsinfrastruktur im Allgemeinen.

Damit sind die Förderbereiche:

  • Wissenschaft und Forschung
  • Kunst und Kultur
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Die Stiftung wurde 1994 als Koordinierungsstelle der Länder für die Rückführung von Kulturgütern gegründet und setzt die „Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden“ von 1998 und die „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz“ von 1999 in Deutschland um.

Voraussetzungen für die Förderung

Antragsberechtigt sind alle öffentlich unterhaltenen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland wie Museen, Bibliotheken, Archive und die Fachverbände, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts sowie privat getragene Einrichtungen. Außerdem antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland, denen durch nationalsozialistische Verfolgung Kunstwerke entzogen wurde sowie ihre Erben und Nachfahren und Personen außerhalb von Deutschland, wenn sie mit einer deutschen Einrichtung oder Privatperson kooperieren. Voraussetzung für eine Projektförderung ist immer ein Verdacht, dass in einer Sammlung Kunstwerke existieren, die im Nationalsozialismus verfolgungsbedingt entzogen wurde.

Gefördert werden Einzelfallprojekte sowie größere Projekte zur systematischen Erforschung von Sammlungen und Beständen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie durch NS- Verfolgung entzogen worden sind sowie Veranstaltungen öffentlicher Einrichtungen zur Aus- und Weiterbildung in der Provenienzforschung.

Das wird im Detail gefördert

Die Mittelvergabe erfolgt als Projektförderung. Die Fördermittel sollen zur Finanzierung der Forschung verwendet werden. Dabei können die Mittel für befristete Personalstellen, Werkverträge, aber auch für forschungsbezogene Sach- und Reisekosten verwendet werden. Ein Eigenanteil der anfallenden Projektkosten muss durch die geförderte Institution selbst geleistet werden. Förderanträge können für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten gestellt werden. Eine Verlängerung um 12 Monate ist möglich. Die Förderhöhe kann je nach Projektumfang über 350.000 € betragen. Für kurzfristige Projekte mit kurzer Dauer von bis zu 6 Monaten kann eine Förderung von bis zu 25.000 € beantragt werden.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung