SK Sachsen – Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Dieses Förderprogramm unterstützt Innovationsprozesse in Kindertageseinrichtungen in Sachsen.
Sächsische Staatskanzlei
Archivstr. 1
01097 Dresden

Weitere Förderungen im Bereich

Ziele der Förderung der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (SächsKitaQualiRL)

Durch dieses Förderprogramm gewährt der Freistaat Sachsen Zuwendungen für Innvovationsprozesse in Kindertageseinrichtungen. Gefördert wird dabei hauptsächlich in der Gesellschaftsbranche. Zudem wird die Subbranche Bildung unterstützt. Das Programm orientiert sich an der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Gefördert werden unter anderem Projekte mit überregionaler Bedeutung und Angebote von Lernwerkstätten. Die Höhe der Förderung beträgt im Durchschnitt etwa 50.000 €.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden sowohl Projektvorhaben unterstützt, als auch laufende Kosten übernommen. Ausschließlich Projekte innerhalb Sachsens sind förderberechtigt. Für Projekte im Ausland stehen keine Fördermittel zur Verfügung. Anträge müssen beim Kommunalen Sozialverband Sachsen bis zum 30. November des Vorjahres eingereicht werden. Antragsformulare können zuvor bei diesem angefordert werden.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (SächsKitaQualiRL) vergibt Zuschüsse.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit