LVR – Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan

Die Förderung vergibt Zuschüsse für Maßnahmen im Rahmen der Jugendarbeit in Nordrhein-Westfalen.
Landschaftsverband Rheinland
Kennedy-Ufer 2
50663 Köln

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms „KJP NRW“

Das Förderprogramm unterstützt Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen durch die Vergabe von Zuschüssen für Projekte im Bereich Kinder- und Jugendarbeit sowie internationale Jugendarbeit.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art des Projekts ab.

Voraussetzungen für die Förderung

Ausschließlich Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen können Förderanträge stellen. Der Antrag muss bis spätestens zum 1. Dezember für das folgende Kalenderjahr beim zuständigen Landschaftsverband beziehungsweise Landesjugendamt eingehen.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit