StMAS – Überregionale Offene Behindertenarbeit

Der Zweck des Programms besteht in der bayernweiten Förderung der Fähigkeiten und Möglichkeiten der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung.
Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Winzererstraße 9
80797 München

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms „Überregionale Offene Behindertenarbeit“

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration hat sich der bayernweiten Förderung der Fähigkeiten und Möglichkeiten behinderter Menschen, über ihr Leben selbst zu bestimmen und es selbst zu gestalten, verschrieben.

Der Freistaat Bayern fördert seit 1988 im Rahmen von Richtlinien überregionale Beratungs- und Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderung.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden Kosten für Projekte sowie laufende Kosten übernommen. Gefördert werden die Kosten für Personalausgaben, Sachausgaben und Fahrtkosten sowie Ausgaben für die Erstausstattung. Die Förderung kann nur von Organisationen beantragt werden, die in Bayern tätig sind. Interessierte Organisationen können Anträge beim Zentrum Bayern Familie und Soziales einreichen. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt. Einsendeschluss ist der 31. März jedes Jahres.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit