Senatorin für Umwelt, Bau und Verkehr – Förderung gemeinnütziger Umwelt- und Naturschutzprojekte sowie Bildungsprojekte für nachhaltige Entwicklung

Projekte, die zu einer umweltgerechten und zukunftsfähigen Entwicklung des Bundeslandes Bremen beitragen, können eine Förderung erhalten.
Umwelt Bildung Bremen
Am Dobben 43a
28203 Bremen

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms „Förderung gemeinnütziger Umwelt- und Naturschutzprojekte sowie Bildungsprojekte für nachhaltige Entwicklung“

Das Programm „Förderung gemeinnütziger Umwelt- und Naturschutzprojekte sowie Bildungsprojekte für nachhaltige Entwicklung“ fördert Projekte und Kampagnen in folgenden Bereichen:

  • Umwelt- und Naturschutz
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • außerschulische Umweltbildung für Kinder und Jugendliche
  • Umweltbildungsarbeit für Kinder und Jugendliche in Basiseinrichtungen

Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteils- oder Festbetragsfinanzierung gewährt.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung ist auf die Stadtgemeinde Bremen beschränkt. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine oder Einrichtungen, die ihren Sitz in Bremen haben. Die maximale Förderdauer beträgt 24 Monate.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege