Zweck der Förderung der Stiftung
Die Stiftung Gewässerschutzfonds unterstützt Maßnahmen zum Tierschutz sowie zum Erhalt und Schutz der Umwelt. Sie unterstützt vor allem ein Artenhilfsprogramm für bedrohte einheimische Fischarten. Zudem fördert sie die Ausbildung von Fischereiausübenden.
Voraussetzungen für die Förderung
Eine Förderung durch die Stiftung ist nur für Projekte möglich. Gemeinnützige Organisationen, die in Bayern tätig sind, können Fördermittel beantragen. Die Beantragung einer Förderung für Projekte im Ausland bei der Stiftung Gewässerschutzfonds ist nicht möglich. Anträge sollten bis spätestens zum 15. Februar eingehen.
Gefördert werden vor allem Besatzmaßnahmen für die folgenden Arten: Äsche, Bachforelle, Barbe, Elritze, Frauennerfling, Huchen, Nase, Nerfling, Rutte. Die Antragsformulare für die einzelnen Fischarten sind auf der Website der Stiftung erhältlich.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Tierschutz
- Fischerei
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Fischerei
- Sport
- Angelsport