Allgemeiner Hannoverscher Klosterfonds

Der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds fördert religiöse, mildtätige und gemeinnützige Zwecke in Niedersachsen und Nordhausen.
Klosterkammer Hannover
Eichstraße 4
30161 Hannover

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds

Der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds unterstützt kirchliche, mildtätige und soziale Projekte, schwerpunktmäßig in Niedersachsen. Der Fokus liegt dabei auf der Unterstützung kirchlicher Einrichtungen sowie auf der Förderung von Bildungsprojekten und Angeboten für benachteiligte Menschen. Nachrangig wird außerdem der Erhalt denkmalgeschützter Kirchen und Orgeln gefördert. Auch Forschungsprojekte zur Geschichte der Klosterkammer Hannover sind förderfähig. In der Satzung sind nachfolgende Förderziele genannt:

  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung
  • Religion
  • Mildtätigkeit
  • Denkmalschutz/-pflege
  • Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
  • Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe
  • Altenhilfe
  • Wissenschaft und Forschung

Die Förderzwecke wurden erstmals im Jahr 1818 beim Gründungspatent der Klosterkammer Hannover hinterlegt. Es werden sowohl evangelische als auch katholische Institutionen gefördert. Jährlich erhalten circa 200 Projekte Fördermittel, die durchschnittlich Höhe der Förderung beträgt etwa 15.000 €.

Voraussetzung für die Förderung

Durch die Stiftung werden ausschließlich Projekte gefördert. Gemeinnützige Organisationen, wie z.B. Schulen, kirchliche Einrichtungen oder Vereine können Fördermittel beantragen. Projekte müssen im Fördergebiet der Stiftung stattfinden. Dieses umfasst neben weiten Teilen Niedersachsens auch den thüringischen Landkreis Nordhausen. Eine detaillierte Übersicht der Regionen befindet sich auf der Webseite der Stiftung. Eine Förderung für Projekte im Ausland ist nicht möglich.

Der Förderantrag muss per Post eingereicht werden. Er muss neben einer Projektbeschreibung auch einen Zeitplan sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan beinhalten. Es können bis zu 50% der Gesamtkosten eines Projekts gefördert werden. Anträge bis zu einer Förderhöhe von 5.000 € werden laufend bearbeitet. Liegt die Fördersumme zwischen 5.000 und 50.000 €, wird innerhalb von drei Monaten entschieden. Bei größeren Beträgen entscheidet das Kuratorium der Stiftung zweimal jährlich; die Stichtage liegen in der Regel im März und im September.

Weitere Informationen können den Förderrichtlinien und den Allgemeinen Bedingungen für Zuwendungen entnommen werden.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung erfolgt in Form von finanziellen Zuwendungen. Im Bereich Religion werden katholische, evangelische und ökumenische Projekte unterstützt. Kinder und Jugendliche werden durch die Bezuschussung von Feriencamps, Schulprojekten, etc. gefördert. Im Bereich Soziales kann die Förderung z.B. Menschen ohne Ausbildung, Wohnungs- und/oder Arbeitslosen, Menschen mit Behinderung oder Geflüchteten zugutekommen.

Beispielprojekte des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds

Förderung im Bereich Religion

  • Aufbau einer konfessionsübergreifenden Jugendgemeinde
  • Erstellung eines Programms zur Musikpädagogik in kirchlichen Kindertagesstätten

Förderung im Bereich Denkmalschutz/-pflege

  • Sanierungsarbeiten am Abthaus und Neuerrichtung eines Verbindungsgangs in der Kloster- und Domänenanlage Schinna
  • Innensanierung der Liebfrauenkirche in der Kirchengemeinde Horneburg

Förderung im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

  • Kurzfilmwettbewerb „ganz schön anders“ des Blickwechsel e.V. für Schülerinnen
  • Feriencamps zur Sprachförderung

Förderung im Bereich Altenhilfe

  • Aufführung des Stücks „Im weißen Rößl“ des Seniorenensembles „La Musica“
  • Projekt „Theaterklinik Lingen“ für Senioren in der Klinik

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

S

Stiftung Meridian

Die Stiftung Meridian fördert soziale Projekte, welche das Gemeinschaftsgefühl und die Chancengleichheit der Bewohner und Bewohnerinnen Berlins stärken.

Förderhöhe

k.A

Antrag

Jederzeit

W

WasserStiftung

Die WasserStiftung fördert gemeinnützige Projekte in Äthiopien und Eritrea, die den Menschen dort helfen, eine Wasserversorgung aufzubauen.

Förderhöhe

500.000 €

Antrag

Jederzeit

Weitere Förderungen im Bereich Religion

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft