Die Förderziele der Bürgerstiftung der VR Bank Mecklenburg
Die Stiftung fördert Projekte aus verschiedenen Themengebieten im Raum Mecklenburg. Die Stiftung unterstützt laut Satzung folgende Bereiche:
- Jugend
- Bildung
- Wissenschaft
- Kunst und Kultur
- Soziales
- Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege
Die maximale Förderhöhe beträgt 30.000 €.
Voraussetzung für die Förderung
Es werden ausschließlich Projektvorhaben gefördert. Fördermittel können gemeinnützige Organisationen, die im Landkreis Nordwestmecklenburg, Rostock, Ludwigslust-Parchim oder in der Landeshauptstadt Schwerin tätig sind, beantragen. Eine Unterstützung von Projekten im Ausland findet nicht statt.
Auf der Website der Stiftung kann ein Antragsformular heruntergeladen werden. Anträge können per Post oder per E-Mail eingeschickt werden. Über Anträge wird zweimal im Jahr entschieden. Einsendefristen sind der 31. März und der 6. Oktober.