Rosa-Luxemburg-Stiftung Thüringen

Die Rosa-Luxemburg-Stiftung hat sich der Förderung politischer Bildung, wissenschaftlicher Forschung sowie Kunst und Kultur in Thüringen verschrieben.
Rosa-Luxemburg-Stiftung Thüringen e.V.
Käthe-Kollwitz-Straße 6
07743 Jena

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele der Rosa-Luxemburg-Stiftung Thüringen

Die Rosa-Luxemburg-Stiftung Thüringen fördert Angebote zur politischen Bildung, sozial- und geisteswissenschaftliche Forschungsprojekte sowie Projekte aus dem Kunst- und Kulturbereich. Konkret werden folgende Projekte gefördert:

  • Politische Bildung: Vorträge, Diskussionsveranstaltungen, Kurse, Seminare, Tagungen und Exkursionen
  • Wissenschaftliche Forschungen: Forschungsprojekte und Publikationen mit Bezug zu gegenwärtigen und/ oder zukünftigen gesellschaftlichen Problemen
  • Kunst- und Kulturbereich: Künstlerische Darbietungen, Ausstellungen oder Sammlungen von Materialien, die mit politischen Bildungsmaßnahmen in Verbindung stehen

Die Rosa-Luxemburg-Stiftung verortet sich selbst im linken Spektrum. Das Ziel der Stiftung ist es, den gesellschaftlichen Diskurs zu weltanschaulich-ethischen, alternativen, ökologischen und emanzipatorischen Fragen und Konzepten voranzutreiben, um eine möglichst gerechte und menschenwürdige Zukunft zu schaffen. Demokratische, antifaschistische, pazifistische und humanistische Bestrebungen sowie ein toleranter Umgang in Politik, Wissenschaft und Kultur stehen dabei im Mittelpunkt.

Es gibt keine vorgegebenen Mindest- oder Höchstsummen für Anträge. Das Honorar eines Referenten für eine tagesfüllende Veranstaltung kann aber beispielsweise mit 250 Euro gefördert werden.

Voraussetzungen für die Förderung

Von der Stiftung werden öffentliche Projekte und Veranstaltungen in Thüringen gefördert. Die Förderung kann von einer einzelnen Organisation beantragt werden. Parteien können keinen Antrag stellen, Stadtrats-, Kreistags-, Landtags- und Bundestagsfraktionen hingegen schon.

Die Bewerbung erfolgt über ein Antragsformular, bei dem neben Informationen zum Antragsteller und zur Veranstaltung auch eine inhaltliche Begründung sowie Angaben zu den geplanten Kosten und zur Antragssumme gemacht werden müssen. Antragsfristen sind jeweils der 31. Oktober und der 31. Mai für das erste bzw. zweite Halbjahr des folgenden Jahres. Für kurzfristig entstandene aktuelle Projekte können auch außerhalb dieser Fristen Anträge eingereicht werden. Ein Antrag muss jedoch mindestens vier Wochen vor dem Beginn des geplanten Projektes gestellt werden.

Das wird im Detail gefördert

Bei Veranstaltungen können grundsätzlich alle Kosten, die zu deren erfolgreichen Durchführung nötig sind, übernommen werden. Dazu zählen zum Beispiel Honorare für Referenten, Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft, Catering, Raum- und Technikmiete sowie Werbekosten. Für alle anderen Projekte werden Kosten nach Absprache übernommen.

Beispielprojekte der Stiftung

Förderung im Bereich Politische Bildung

  • Kolonialkritischer Stadtrundgang durch Jena
  • Vortrag/ Diskussion "Einführung in die materialistische Staatskritik"
  • Tagung/ Konferenz "BGE-Vernetzungswoche in Weimar" zu Fragen der demokratischen Mitgestaltung und zum bedingungslosen Grundeinkommen

Förderung im Bereich Kunst/ Kultur

  • ACHAVA Festspiele - Ein jüdischer Impuls für den interreligiösen Dialog
  • Ausstellung "Breaking the Silence – Der Zorn des Mdachi bin Sharifu"
  • Buchvorstellung "Fake Facts - wie Verschwörungstheorien unser Denken bestimmen"

Förderung im Bereich Wissenschaft

  • Publikation "Grenzverschiebungen des Kapitalismus"
  • Publikation "Zur Geschichte der USPD in Thüringen"
  • Publikation "Migration, Asyl und (Post-)Migrantische Lebenswelten in Deutschland"

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung