Stiftung Kulturglück

Die Stiftung Kulturglück setzt sich für mehr Teilhabe in der Hamburger Kulturwelt ein durch Projektförderung, Kunstvermittlung und Fortbildungen.
Stiftung Kulturglück
c/o ASG
Am Sandtorkai 76
20457 Hamburg

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele der Stiftung Kulturglück

Die Stiftung Kulturglück möchte Kunst für alle Menschen zugänglich machen und fördert Projekte der Kunstvermittlung für Menschen mit Erkrankungen, Behinderung oder im hohen Alter in Hamburg. Dadurch möchte sie Barrieren in der Kulturszene abbauen und Teilhabe für alle, auch Kinder und Jugendliche, ermöglichen. Laut Satzung sind ihre Themenschwerpunkte:

  • Kunst und Kultur
  • Gesundheitswesen
  • Erziehung, Fort- und Berufsbildung
  • Hilfe für Behinderte
  • Wissenschaft und Forschung

Zudem fördert die Stiftung Weiterbildungen im Bereich Kunstvermittlung und Kunstpädagogik für besondere gesundheitliche Anforderungen und hat einen Förderbereich mit dem Fokus auf Kunst als Therapie bei psychischen Erkrankungen.

Insgesamt soll die Kulturszene der Stadt Hamburg so nachhaltig weiterentwickelt werden.

Voraussetzungen für die Förderung

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen mit Sitz in Hamburg sowie in Hamburg lebende Personen, die kulturelle Projekte für die genannten Zielgruppen in der Freien und Hansestadt Hamburg durchführen. Die Förderung findet im Rahmen der verfügbaren Fondsmittel statt.

Beispielprojekte der Stiftung

Förderung im Bereich Kunst und Kultur

Gemeinsam mit der „Hildegard und Horst Röder-Stiftung“ und in Kooperation mit der Behörde für Kultur und Medien wurde der Fonds „Kultur für alle!“ aufgestellt. Im Zeitraum von 2022 bis 2026 sollen mit dem Fonds inklusive Projekte gefördert werden. Für Menschen aus Hamburg mit körperlichen, seelischen oder kognitiven Behinderungen, einer Sinnesbeeinträchtigung oder einer Demenz-Erkrankung soll dadurch der Zugang zur Kultur ermöglicht oder erleichtert werden. Mit einer jährlichen Summe von 70.000 Euro und der Gesamtsumme von insgesamt 350.000 Euro über die Laufzeit von fünf Jahren ist dieser Fonds ausgestattet.

Die Projekte können von Künstlerinnen und Künstlern, Kultureinrichtungen oder auch Initiativen und Einzelpersonen eingereicht werden. Die Anträge können jeweils zum 1. Dezember 2021 und 1. Mai 2022 an die Behörde für Kultur und Medien, Referat inklusive Kulturprojekte, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg gestellt werden. Das Onlineformular findet sich bei der Kulturförderung der Freien und Hansestadt Hamburg.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft