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Sächsische Aufbaubank – Brücken in die Zukunft

Der Zweck des Programms besteht in der Förderung der Durchführung von Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen in die kommunale Infrastruktur in Sachsen.
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - Pirnaische Straße 9 01069 Dresden

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms „Brücken in die Zukunft“

Vorrangiges Ziel des Programms ist die der Stärkung der Investitionstätigkeit sächsischer Gemeinden, Landkreise und kreisfreier Städte zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft.

Voraussetzung für die Förderung

Es werden ausschließlich Kosten für Projekte von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen beantragt werden, die in Sachsen tätig sind. Eine Unterstützung mit Fördermitteln durch das Programm "Brücken in die Zukunft - Zuwendungen nach § 3 des Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetzes (VwV Investkraft)" für Projekte im Ausland ist nicht möglich. Die Richtlinien sowie Antragsformulare werden auf der Webseite der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank bereitgestellt. Interessierte Organisationen können Förderanträge direkt beim Fördergeber einreichen.

Das wird durch die Förderung unterstützt

Mit der Förderung werden nur Kosten für die Infrastruktur unterstützt. Die Förderung "Brücken in die Zukunft - Zuwendungen nach § 3 des Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetzes (VwV Investkraft)" wird als Zuschuss ausgezahlt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

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Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

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Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

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Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit