TLBV – ÖPNV-Investitionsrichtlinie

Das Land Thüringen fördert durch die ÖPNV-Investitionsrichtlinie die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs im Freistaat Thüringen.
Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)
Dezernat 35
Hallesche Straße 15
99085 Erfurt

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Investitionsrichtlinie)

Durch das Programm Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Investitionsrichtlinie) des Landesamtes für Bau und Verkehr (TLBV) wird der Bau und Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs in Thüringen gefördert. Hier unterstützt das Programm Organisationen in der Verkehrs- und Logistikbranche und hat sich dabei auf die Subbranche Fahrzeuge und Straßenverkehr spezialisiert.

Die rechtlichen Grundlagen des Programms sind die ÖPNV-Kooperationsrichtlinie sowie die StPNV-Finanzierungsrichtlinie.

Voraussetzungen für die Förderung

Das Förderprogramm unterstützt ausschließlich Projekte. Fördermittel können lediglich an Organisationen aus Thüringen vergeben werden. Eine Förderung von Projekten im Ausland im Rahmen des Programms ist nicht möglich. Der Antrag auf Fördermittel ist der Internetseite des Landesamtes für Bau und Verkehr (TLBV) zu entnehmen. Die Antragstellung erfolgt auf schriftlichem Wege. Die Antragsfrist ist der 30. September des jeweiligen Jahres.

Das wird im Detail gefördert

Es können Kosten für die Infrastruktur gefördert werden, so etwa Maßnahmen im Straßenbau, Fuß- und Radverkehr sowie im öffentlichen Personennahverkehr. Die Förderung wird in Form eines finanziellen Zuschusses gewährt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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