Die Förderziele der Stiftung Vereinigte Kirchen- und Klosterkammer
Die Vereinigte Kirchen- und Klosterkammer - Stiftung öffentlichen Rechts fördert gemeinnützige Projekte, die sich der Werterhaltung und Instandsetzung kirchlicher Bauten, schulischen und universitären Anliegen sowie dem sozialen Engagement von Caritas und Diakonie widmen. Dabei konzentriert sich die Stiftung laut Satzung auf die Förderung von Projekten mit folgenden Themengebieten:
- Kunst und Kultur
- Wohlfahrtswesen
- Mildtätigkeit
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Wissenschaft und Forschung
- Religionsbildung
- Denkmalschutz/-pflege
Die Stiftung entstand im Jahr 1947 aus dem Zusammenschluss von verschiedenen Einzelstiftungen und Fonds.
Voraussetzungen für die Förderung
Förderfähig sind Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen im Gebiet des Freistaates Thüringen. Förderungen werden vergeben an Projekte mittels Anteilsfinanzierung. Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht umgesetzt sein. Es kann ein formloser Antrag gestellt werden, welchem eine detaillierte Beschreibung und aussagefähige Unterlagen beizufügen sind. Es ist ebenso ein verbindlicher Kosten- und Finanzierungsplan zu erstellen. Stichtag für das Folgejahr ist der 31. Dezember. Die Stiftung nimmt Anfragen zu Förderanträgen schriftlich oder per E-Mail entgegen. Projekte im Ausland werden nicht gefördert.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Gefördert werden ausschließlich Projektvorhaben.
Beispielprojekte der Kulturstiftung Gotha
- Promotionsstipendium der Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer - Universität Erfurt