Bürgerstiftung der VR Bank Mecklenburg

Die Bürgerstiftung der VR Bank Mecklenburg engagiert sich für das bürgerliche Gemeinwohl im Raum Mecklenburg.
Bürgerstiftung der VR Bank Mecklenburg eG
Stichwort “Regelförderung”
Robert-Koch-Straße 42
19055 Schwerin

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele der Bürgerstiftung der VR Bank Mecklenburg

Die Stiftung fördert Projekte aus verschiedenen Themengebieten im Raum Mecklenburg. Die Stiftung unterstützt laut Satzung folgende Bereiche:

  • Jugend
  • Bildung
  • Wissenschaft
  • Kunst und Kultur
  • Soziales
  • Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege

Die maximale Förderhöhe beträgt 30.000 €.

Voraussetzung für die Förderung

Es werden ausschließlich Projektvorhaben gefördert. Fördermittel können gemeinnützige Organisationen, die im Landkreis Nordwestmecklenburg, Rostock, Ludwigslust-Parchim oder in der Landeshauptstadt Schwerin tätig sind, beantragen. Eine Unterstützung von Projekten im Ausland findet nicht statt.

Auf der Website der Stiftung kann ein Antragsformular heruntergeladen werden. Anträge können per Post oder per E-Mail eingeschickt werden. Über Anträge wird zweimal im Jahr entschieden. Einsendefristen sind der 31. März und der 6. Oktober.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege