Die Förderziele des Landesprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen fördert viele verschiedene Maßnahmen zur Stärkung des bürgerlichen Engagements. Es können gemeinnützige Projekte finanziert werden, die das gesellschaftliche Miteinander stärken.
Die Förderhöhe liegt in der Regel bei 1000 Euro.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Landesprogramm unterstützt Privatpersonen, Verbände und Vereinigungen. Die Zuschüsse können für Projekte in Nordrhein-Westfalen abgerufen werden. Projekte im Ausland können nicht finanziert werden.
Anträge sollten bereits vor Beginn des Vorhabens bis zum 1.11. des jeweiligen Haushaltsjahres eingereicht werden. Dafür kann das Onlineportal der Engagementförderung genutzt werden. Ansprechpartner ist jeweils der zuständige Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
Das wird im Detail gefördert
Diese Förderung wird in Form eines Zuschusses ausgezahlt. Es können viele verschiedene Maßnahmen finanziert werden, so etwa Verbrauchsgüter, Informationsmaterial, Mietkosten, Arbeitsgeräte, Arbeitsmittel sowie Honorarkosten.