Staatskanzlei NRW – Landesprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“

Die Staatskanzlei NRW fördert viele verschiedene Maßnahmen zur Stärkung des bürgerlichen Engagements in Nordrhein-Westfalen.
Land Nordrhein-Westfalen
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf

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Die Förderziele des Landesprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen fördert viele verschiedene Maßnahmen zur Stärkung des bürgerlichen Engagements. Es können gemeinnützige Projekte finanziert werden, die das gesellschaftliche Miteinander stärken.

Die Förderhöhe liegt in der Regel bei 1000 Euro.

Voraussetzungen für die Förderung

Das Landesprogramm unterstützt Privatpersonen, Verbände und Vereinigungen. Die Zuschüsse können für Projekte in Nordrhein-Westfalen abgerufen werden. Projekte im Ausland können nicht finanziert werden.

Anträge sollten bereits vor Beginn des Vorhabens bis zum 1.11. des jeweiligen Haushaltsjahres eingereicht werden. Dafür kann das Onlineportal der Engagementförderung genutzt werden. Ansprechpartner ist jeweils der zuständige Landkreis oder die kreisfreie Stadt.

Das wird im Detail gefördert

Diese Förderung wird in Form eines Zuschusses ausgezahlt. Es können viele verschiedene Maßnahmen finanziert werden, so etwa Verbrauchsgüter, Informationsmaterial, Mietkosten, Arbeitsgeräte, Arbeitsmittel sowie Honorarkosten.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

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Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

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Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

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Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit