Die Zielsetzung der Allgemeinen Kulturförderrichtlinie
Das Land Rheinland-Pfalz fördert Kunst- und Kulturprojekte. Förderfähig sind Vorhaben aller Kunstrichtungen, wie Musik, darstellende und bildende Kunst. Die Förderung soll die Arbeit von Institutionen und Einrichtungen wie Orchestern, Theatern, Musikschulen oder soziokulturellen Zentren stärken. Auch Museen und Vorhaben im Bereich Heimatpflege können bezuschusst werden.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung wird ausschließlich für Projekte gewährt. Fördermittel beantragen können Bildungseinrichtungen, Kommunen, Verbände, Vereine und öffentliche Einrichtungen, die in Rheinland-Pfalz aktiv sind.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses.