BMEL – Messe- und Ausstellungsbeiträge zur nachhaltigen Landwirtschaft

Das Programm fördert die Teilnahme an Fachmessen der Landwirtschaft in Deutschland.
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 312 – Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms „Messe- und Ausstellungsbeiträge zur nachhaltigen Landwirtschaft“

Das Förderprogramm unterstützt die Teilnahme an Fachmessen zur Ernährungs- und Landwirtschaft in Deutschland mit Zuschüssen.

Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 77.000 €.

Voraussetzungen für die Förderung

Eine Förderung kann bundesweit von allen KMU, überregional tätigen Verbänden, Vereinen und Stiftungen sowie Forschungseinrichtungen und Gebietskörperschaften beantragt werden. Eine Förderung von Projekten im Ausland ist nicht möglich. Der Förderantrag muss mindestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gestellt werden.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses. Es werden Kosten für Messeteilnahmen übernommen.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

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Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

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Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

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Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit