Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – ErLa-Darlehen

Der Zweck des Programms besteht in der Förderung innovativer Ideen und neuer Produkte von Unternehmen der Ernährungs- und Landwirtschaft.
Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Ludwig-Bölkow-Haus
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des ErLa-Darlehen

Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH hat sich der Förderung innovativer Ideen und neuer Produkte von Unternehmen der Ernährungs- und Landwirtschaft verschrieben. Das Förderprogramm unterstützt nur Organisationen der folgenden Branchen:

  • Fischerei und Aquakultur
  • Landwirtschaft
  • Lebensmittel und Ernährung

Das ErLa-Darlehen vergibt Fördermittel von mindestens 80.000 € bis maximal 1.000.000 € an Organisationen. Es handelt sich um ein Angebot der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH und wird aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und Mitteln des Landeshaushalts Mecklenburg-Vorpommern (Darlehensfonds zur Markteinführung) ermöglicht.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden Projekte, die mit der Markteinführung neuer Produkte in Zusammenhang stehen, von der Förderung unterstützt. Die Förderung kann nur von kleinen und mittleren Unternehmen beantragt werden, die in Mecklenburg-Vorpommern tätig sind. Eine Unterstützung mit Fördermitteln durch das Programm für Projekte im Ausland ist nicht möglich.

Interessierte Organisationen können Anträge direkt bei der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH einreichen. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen. Durch das Programm sollen insbesondere Maßnahmen wie Personalkosten, anteilige Sachkosten, Ausgaben im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sowie Investitionskosten zur Realisierung der Markteinführung finanziert werden.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

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Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

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Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

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Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit