Die Ziele der Förderung von Familienbildungsstätten
Die Initiative „Förderung von Familienbildungsstätten“ des Landes Niedersachsen vergibt Zuschüsse zu Personalausgaben an die Betreiber von Familienbildungsstätten. Damit soll eine kontinuierliche und qualifizierte Arbeit gewährleistet werden.
Das Förderprogramm fördert die Personalausgaben für pädagogische Fachkräfte bis zur Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Familienbildungsstätten in Niedersachsen gefördert. Die sich bewerbende Familienbildungsstätte muss mindestens zwei hauptberuflich beschäftigte pädagogische Fachkräfte in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigen. Die pädagogischen Fachkräfte müssen einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen.
Der Förderantrag muss bis zum 30. September für das darauffolgende Kalenderjahr gestellt werden.
Das wird im Detail gefördert
Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss zu den Personalkosten für pädagogische Fachkräfte.