Landesforst MV – Forstwirtschaftliche Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ForstELERFöRL M-V)

Das Programm unterstützt die nachhaltige Forstwirtschaftsentwicklung und die Entwicklung des ländlichen Raums im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.
Landesforst Mecklenburg-Vorpommern
Fritz-Reuter-Platz 9
17139 Malchin

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung der „Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“

Das Programm fördert Organisationen, die zur Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern beitragen möchten. Der Schwerpunkt der Förderung liegt im Bereich Umwelt- und Naturschutz sowie Landschaftspflege. Es werden vor allem Projekte gefördert, die bestehende Wälder durch Laubholzunterbau sichern, das Waldbrandrisiko verringern und den Freizeitwert von Wäldern steigern.

Die Förderung ist beim Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern angesiedelt und Fördergelder werden vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) vergeben. Der zuständige Fördergeber ist der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern.

Das Programm fördert Projekte mit einer durchschnittlichen Förderhöhe von 3.500 € pro Hektar Waldfläche.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden ausschließlich Projektvorhaben gefördert. Fördermittel werden nur an Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen in Mecklenburg-Vorpommern vergeben. Es werden keine Projekte im Ausland gefördert. Anträge für eine Förderung müssen schriftlich beim Landesforst Mecklenburg-Vorpommern eingereicht werden. Informationen zur Antragstellung sowie benötigte Formulare können der Webseite des Fördergebers entnommen werden. Jeder Antrag muss einen Finanzierungsplan und eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Forstbehörde enthalten.

Das wird im Detail gefördert

Das Programm „Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ vergibt Zuschüsse.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

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Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

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Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

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Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe