LSJV – Förderung sozialer Beratungsstellen

Die Förderung sozialer Beratungsstellen unterstützt die Errichtung von Erziehungs-, Schulden- und Familienberatungszentren in Rheinland-Pfalz.
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Rheinallee 97-101
55118 Mainz

Weitere Förderungen im Bereich

Zielsetzung der Förderung sozialer Beratungsstellen

Das Programm möchte dazu beitragen, dass Ratsuchenden für ihre Fragen und Problemen eine passende Beratungsstelle in Rheinland-Pfalz zur Verfügung steht. Die Förderung richtet sich nur an Unternehmen aus der Branche Gesellschaft und hat sich dabei auf die Subbranche Soziales spezialisiert. Fördergeber ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung des Landes Rheinland-Pfalz.

Voraussetzungen für die Förderung

Gefördert werden ausschließlich laufende Kosten. Nur Organisationen, die in Rheinland-Pfalz tätig sind, können Fördermittel beantragen. Die Förderung von Auslandsprojekten ist nicht möglich. Auf der Internetseite des Programms stehen alle Anträge und Arbeitshilfen als Download zur Verfügung.

Das wird im Detail gefördert

Mit der Förderung werden nur Mitarbeiterkosten unterstützt. Im Rahmen der Förderung sozialer Beratungsstellen werden Zuschüsse vergeben.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe