LAS – Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen

Das Förderprogramm des Landesamtes für Soziales leistet Arbeitgebern, die mit Menschen mit Behinderung beschäftigen, finanzielle Unterstützung.
Landesamt für Soziales
Integrationsamt
Hochstraße 67
66115 Saarbrücken

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Die Förderziele der Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen

Die Förderung unterstützt Arbeitgeber, denen bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ein personeller und finanzieller Aufwand entsteht. Hintergrund des Förderprogramms ist es, Unternehmen bei der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung zu helfen. Es werden Projekte in einer durchschnittlichen Höhe von ungefähr 20.000 € gefördert.

Voraussetzungen für die Förderung

Das Förderprogramm unterstützt ausschließlich laufende Kosten. Ein Antrag auf Förderung kann nur von Organisationen gestellt werden, die im Saarland tätig sind. Es werden keinerlei Projekte durch die Förderung unterstützt. Ein Antrag auf Förderung muss vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.

Das wird im Detail gefördert

Es können nur Mitarbeiterkosten gefördert werden. Zu beachten ist, dass sich die Förderung auf den Bereich der Inklusion und Behinderung beziehen muss. Die Förderung "Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen" wird als Zuschuss gewährt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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