Die Förderziele des Programms „Weiterbildungsrichtlinie - Förderung der beruflichen Weiterbildung“
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg unterstützt Vorhaben, die die Beschäftigungsfähigkeit insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen oder in Vereinen und bei Trägern der Kinder- und Jugendhilfe verbessern sowie Arbeitsplätze schaffen.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art des Projekts. Bei Weiterbildungsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe werden bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erstattet. Für Vorhaben zur Umsetzung des Brandenburger Servicepakets für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen werden je nach Größe des Unternehmens zwischen 50 und 70 % der förderfähigen Ausgaben übernommen. Für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer werden pro Antrag bis zu EUR 3.000 vergeben.
Voraussetzungen für die Förderung
Förderberechtigt sind öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, rechtsfähige Vereine mit Sitz im Land Brandenburg sowie Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten. Anträge können online über das ILB-Kundenportal gestellt werden.
Das wird im Detail gefördert
Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Kurse, die dem Erwerb von Fahrerlaubnissen dienen, und Fachtagungen sind von der Förderung ausgeschlossen.