Die Förderziele des Programms „Maßnahmen der freiwilligen Rückkehr von Ausländern in ihre Herkunftsländer“
Das Programm vergibt Zuschüsse an gemeinnützige und private Organisationen im Bundesland Sachsen-Anhalt, die Ausländern ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland, bei der Rückkehr in ihr Heimatland helfen.
Die Hauptziele der Förderung liegen in den Bereichen Gesellschaft und Soziales, wobei sich die Förderung vor allem auf Kosten, welche mit der Wiedereingliederung von Migranten in ihren Herkunftsländern zu tun haben, konzentriert. Hierzu zählen z.B. Reisekosten, ärztliche Begleitung, Kosten für Dolmetscher und Existenzgründung.
Das Programm wird unter anderem durch das Ministerium für Inneres und Sport des Bundeslandes Sachsen-Anhalt finanziert.
Die Höhe der Förderung unterscheidet sich je nach der Art des Vorhabens. Förderfähige Ausgaben können bis zu 100 % durch Zuschüsse gedeckt werden.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projektvorhaben gefördert. Fördermittel werden nur an Organisationen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Sachsen-Anhalt haben. Projekte im Ausland können keine finanzielle Unterstützung durch das Programm erhalten. Anträge werden beim zuständigen Landkreis, bei der zuständigen kreisfreien Stadt oder bei einer beratenden Nichtregierungsorganisation eingereicht, welche die Anträge an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt weitergeben. Andere mögliche Rückkehrprogramme, die event. vorrangig genutzt werden können, müssen vor der Beantragung einer Förderung geprüft werden.