Investitionsbank Sachsen-Anhalt: Förderung von Investitionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen (STARK III plus EFRE-Richtlinie)

Das Förderprogramm widmet sich der Förderung von Investitionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen.

Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Domplatz 12
39104 Magdeburg

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Zweck der Förderung

Das Ziel der Investitionsbank Sachsen-Anhalt liegt in der Förderung von Investitionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen in Sachsen-Anhalt. Maßgebliches Ziel des Programms ist eine Verbesserung der CO 2-Bilanz der Gebäude sowie die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Gebäude durch Energieeinsparungen. Die Höhe der Förderung von Organisationen durch das Programm "Förderung von Investitionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen (STARK III plus EFRE-Richtlinie)" beträgt durchschnittlich 5.000.000 €.

Grundlagen der Förderung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Das Programm fördert ausschließlich laufende Kosten von Organisationen. Fördermittel des Programms werden nur an Organisationen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Sachsen-Anhalt haben. Projekte im Ausland können keine finanzielle Unterstützung durch das Programm "Förderung von Investitionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen (STARK III plus EFRE-Richtlinie)" erhalten. Informationen zur Antragstellung sowie benötigte Formulare können der Webseite des Fördergebers entnommen werden. Die Förderanträge können bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht werden.

Förderung im Detail

Mit der Förderung werden anfallende Baukosten unterstützt. Unterstützung findet jedoch nur das Thema Energieeffizienz. Die Förderung "Förderung von Investitionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen (STARK III plus EFRE-Richtlinie)" wird als Zuschuss gewährt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

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