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Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration: Arbeitsmarktfonds - Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung

Der "Arbeitsmarktfonds zur Qualifizierung und Arbeitsförderung" unterstützt Menschen in Bayern, die niedrigere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.
Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Referat I 1 Winzererstraße 9 80797 München

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Förderzweck des "Arbeitsmarktfonds - Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung"

Ziel des "Arbeitsmarktfonds - Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung" ist es, die beruflichen Chancen von Menschen in Bayern zu erhöhen, die bisher auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt waren. Hierzu gehören v.a. junge und ältere Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund, Flüchtlinge, Menschen mit Behinderung sowie Langzeitarbeitslose. Das Förderprogramm konzentriert sich auf die Branchen "Gesellschaft" sowie "Wirtschaft und Politik", und dabei insbesondere auf die Subbranchen Bildung sowie Arbeit und Beruf. Ins Leben gerufen wurde der "Arbeitsmarktfonds - Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung" vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.

Fördergrundlagen des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

Die Fördermittel können sowohl für Projekte eingesetzt werden, als auch zur Deckung laufender Kosten dienen. Wichtig ist der lokale Bezug zu Bayern. Projekte im Ausland können keine Förderung erhalten. Die Einreichung eines Förderantrags ist nur ein Mal im Jahr möglich; die jeweilige Frist wird auf der Homepage veröffentlicht.

Das wird im Detail gefördert

Mit der Förderung werden anfallende Beratungskosten unterstützt. Förderungsfähig ist jedoch nur das Thema Nachwuchsförderung. Die Förderung "Arbeitsmarktfonds - Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung" vergibt Zuschüsse.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

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Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

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Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

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Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit