Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien – Förderung deutsch-polnischer Kulturprojekte

Der Bund fördert deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte in Deutschland.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Referat K 44
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung der Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte

Der Bund fördert Kunst- und Kulturprojekte mit polnischem Bezug. Unterstützt werden sowohl deutsch-polnische Vorhaben als auch rein polnische Projekte in Deutschland. Förderfähig sind alle Kunstrichtungen, wie etwa bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik oder Fotografie.

Thematisch können Projekte beispielsweise eine Verbindung zur polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland aufweisen, die Pflege polnischer Traditionen in Deutschland anstreben oder zur Verständigung zwischen Polen und Deutschland beitragen.

Die Höhe der Förderung kann bis zu 20.000 € betragen.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung erfolgt ausschließlich für Projekte. Antragsberechtigt sind Verbände, Vereine, öffentliche Einrichtungen und Kommunen aus ganz Deutschland.

Anträge auf Förderung können jederzeit bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eingereicht werden.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe