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BMUV – Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Das BMUV fördert Beratungs-, Bau- und Weiterbildungsmaßnahmen zu Klima-Themen in sozialen Einrichtungen.
BMUV
c/o Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstraße 69–71
10963 Berlin

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördert im Rahmen der Klimaanpassung Maßnahmen zur Reduzierung klimaschädlicher Belastungen in sozialen Einrichtungen. Das Programm läuft bis 2023.

Voraussetzungen für die Förderung

Im Rahmen des Programms werden ausschließlich Projekte gefördert. Fördermittel können von sozialen Einrichtungen wie Bildungseinrichtungen, Kommunen oder Sozialverbänden aus ganz Deutschland beantragt werden. Es werden bis zu 90% der Gesamtsumme gefördert.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Förderfähig sind beispielsweise:

  • Beratung hinsichtlich klimafreundlicher Anpassungen
  • Investitionen in klimafreundliche Maßnahmen
  • Kampagnen und Weiterbildungen

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

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Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe