IFB Hamburg – Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg

Mit den Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg werden volkswirtschaftlich innovative Maßnahmen gefördert.
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Team Wirtschaftsförderung 2
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele der Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg

Durch die Bürgschaften fördert die Stadt Hamburg Maßnahmen von Unternehmen, durch die Arbeitsplätze in der Stadt geschaffen und erhalten werden. Durch die Förderung werden Unternehmen aus den folgenden Wirtschaftszweigen unterstützt: Verkehr und Logistik, Leben, Medien und Marketing, Internet, Energie und Umwelt, Technik und Telekommunikation, Freizeit, Agrarwirtschaft, Pharma und Gesundheit. Die Unternehmen müssen sich dabei auf folgende Subbranchen spezialisiert haben:

  • Energie
  • IT-Services
  • Kunst und Kultur
  • Fischerei und Aquakultur

Die Förderung wird von der Freien und Hansestadt Hamburg getragen. Mit den Landesbürgschaften wurden bislang Vorhaben in einer durchschnittlichen Höhe von ungefähr 1.250.000 € gefördert.

Voraussetzungen für die Förderung

Durch das Programm werden ausschließlich laufende Kosten eines Vorhabens gefördert. Die Förderung kann von allen Unternehmen am Standort Hamburg beantragt werden. Eine Förderung von Projekten oder Vorhaben im Ausland ist nicht möglich. Vor Antragstellung muss mit dem Fördergeber ein Erstgespräch geführt werden.

Das wird im Detail gefördert

Mit der Förderung werden nur Mitarbeiterkosten unterstützt. Die Förderung wird als Bürgschaft gewährt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

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Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

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Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit