WIBank – Hessisches Programm für Ausgleichzahlungen in benachteiligten Gebieten (AGZ)

Das Hessische Programm für Ausgleichszahlungen in benachteiligten Gebieten (AGZ) unterstützt landwirtschaftliche Regionen mit Standortbenachteiligung.
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Hauptsitz Offenbach am Main
Strahlenbergerstraße 11
63067 Offenbach am Main

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Ziele der Förderung des Hessisches Programms für Ausgleichzahlungen in benachteiligten Gebieten (AGZ)

Durch das Hessische Programm für Ausgleichszahlungen in benachteiligten Gebieten (AGZ) werden landwirtschaftliche Regionen mit einem natürlichen Standortnachteil gefördert. Dabei unterstützt das "Hessische Programm für Ausgleichszahlungen in benachteiligten Gebieten (AGZ)" nur Organisationen in der Agrarwirtschaft.

Das Hessische Programm für Ausgleichszahlungen in benachteiligten Gebieten (AGZ) steht unter der Schirmherrschaft der hessischen Wirtschafts- und Infrastrukturbank mit Sitz in Offenbach am Main. Gründungsanlass war die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahre 2015.

Voraussetzungen für die Förderung

Das Hessische Programm für Ausgleichszahlungen in benachteiligten Gebieten (AGZ) unterstützt ausschließlich laufende Kosten. Fördermittel können nur Organisationen, die in Hessen tätig sind, beantragen. Eine Förderung von Projekten im Ausland durch die Hessisches Programm für Ausgleichszahlungen in benachteiligten Gebieten (AGZ) ist hingegen nicht möglich. Der Fördermittelantrag befindet sich auf der Internetseite der Stiftung und kann bis zum 15. Mai eines jeden Jahres auf schriftlichem Wege eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt beim Landratsamt des hessischen Landkreises, in dem der Antragsteller bzw. der Betrieb seinen steuerlichen Sitz hat.

Das wird im Detail gefördert

Es können nur Instandhaltungskosten gefördert werden. Die antragstellende Organisation erhält von der Förderung im Hessischen Programm für Ausgleichszahlungen in benachteiligten Gebieten (AGZ) einen Zuschuss.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

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Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit

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Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

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Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

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Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

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Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe