Ziele der Förderung des Hessisches Programms für Ausgleichzahlungen in benachteiligten Gebieten (AGZ)
Durch das Hessische Programm für Ausgleichszahlungen in benachteiligten Gebieten (AGZ) werden landwirtschaftliche Regionen mit einem natürlichen Standortnachteil gefördert. Dabei unterstützt das "Hessische Programm für Ausgleichszahlungen in benachteiligten Gebieten (AGZ)" nur Organisationen in der Agrarwirtschaft.
Das Hessische Programm für Ausgleichszahlungen in benachteiligten Gebieten (AGZ) steht unter der Schirmherrschaft der hessischen Wirtschafts- und Infrastrukturbank mit Sitz in Offenbach am Main. Gründungsanlass war die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahre 2015.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Hessische Programm für Ausgleichszahlungen in benachteiligten Gebieten (AGZ) unterstützt ausschließlich laufende Kosten. Fördermittel können nur Organisationen, die in Hessen tätig sind, beantragen. Eine Förderung von Projekten im Ausland durch die Hessisches Programm für Ausgleichszahlungen in benachteiligten Gebieten (AGZ) ist hingegen nicht möglich. Der Fördermittelantrag befindet sich auf der Internetseite der Stiftung und kann bis zum 15. Mai eines jeden Jahres auf schriftlichem Wege eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt beim Landratsamt des hessischen Landkreises, in dem der Antragsteller bzw. der Betrieb seinen steuerlichen Sitz hat.
Das wird im Detail gefördert
Es können nur Instandhaltungskosten gefördert werden. Die antragstellende Organisation erhält von der Förderung im Hessischen Programm für Ausgleichszahlungen in benachteiligten Gebieten (AGZ) einen Zuschuss.