IBSH – Förderung investiver touristischer Projekte zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes

Die Förderung Investive touristischer Projekte und Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes setzt sich fürtouristische Infrastrukturen ein.
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5-6
24143 Kiel

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Die Zielsetzung der Förderung investiver touristischer Projekte und Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes

Das Programm zur Förderung investiver touristischer Projekte sowie investiver Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) fördert verschiedene Arten von öffentlichen touristischen Infrastrukturen, Maßnahmen zur Einnahmenverbesserung oder auch Vorhaben zur energetischen Optimierung touristisch genutzter Infrastrukturen, sowie Projekte zur Verbesserung der umweltschonenden Zugangs zum Natur- und Kulturerbe.

Dabei unterstützt das Programm nur Organisationen in der Freizeit-Branche und hat sich dabei auf die Subbranche Freizeitparks und Naherholung spezialisiert.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden ausschließlich Projekte von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gefördert. Die Förderung kann nur von Organisationen, die im Bundesland Schleswig-Holstein tätig sind, beantragt werden. Eine Förderung durch das Programm für Projekte im Ausland ist nicht möglich.

Vor einer Antragstellung erfolgt eine Beratung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Anschließend kann eine Antragstellung erfolgen. Die Unterlagen sind online auszufüllen und in einer unterschriebenen Fassung bei der IB.SH einzureichen.

Das wird im Detail gefördert

Es können nur Kosten für die Infrastruktur gefördert werden. Im Rahmen der Förderung investiver touristischer Projekte sowie investiver Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes werden Zuschüsse vergeben.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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