Die Zielsetzung der Förderrichtlinie Elektromobilität
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert innovative Projekte im Bereich Elektromobilität bzw. umweltfreundliche Mobilität. Dazu zählen etwa die Erarbeitung und Umsetzung entsprechender Konzepte, die Einrichtung von Ladeinfrastruktur, der Kauf von Elektrofahrzeugen sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung wird nur für Projekte vergeben. Fördermittel können von Verbänden, Vereinen, Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen und öffentlichen Einrichtungen beantragt werden. Vorhaben im Ausland werden nicht unterstützt.
Anträge auf Förderung werden beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht. Der Ablauf des Antragsverfahrens hängt von der Art der Maßnahme ab.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.