Die Förderziele des Programms „Überbetriebliche Berufsbildungsstätten“
Durch diese Förderung werden die Modernisierung bestehender überbetrieblicher Berufsbildungsstätten sowie die Neuausstattung von Werkstätten finanziert. Fördergeber ist der Freistaat Sachsen. Unterstützt werden in Ausnahmefällen auch Neubau und Erweiterung von Berufsbildungsstätten sowie deren Weiterentwicklung zum Kompetenzzentrum.
Die maximale Förderhöhe beträgt 15 % der förderfähigen Gesamtausgaben.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projekte gefördert. Nur Vorhaben innerhalb Sachsens sind förderberechtigt.