Die Zielsetzung der Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen
Im Rahmen der Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen werden nachhaltige Vorhaben in der Forstwirtschaft in Thüringen unterstützt. Die Förderung beruht auf einer Kooperation zwischen dem Bund, dem Land Thüringen und der Europäischen Union.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden sowohl Projekte als auch laufende Kosten gefördert. Fördermittel können ausschließlich von Unternehmen, Verbänden, Kommunen und öffentlichen Einrichtungen aus Thüringen beantragt werden. Eine Förderung von Projekten im Ausland ist nicht möglich. Die Antragstellung erfolgt formlos auf schriftlichem Wege an das zuständige Forstamt. Die jeweiligen Kontaktdaten können der Webseite des Fördergebers entnommen werden.
Das wird im Detail gefördert
Im Rahmen der Förderung werden Zuschüsse vergeben. Förderfähig sind zum Beispiel:
- Naturnahe Waldbewirtschaftung
- Aufbau forstwirtschaftlicher Infrastruktur
- Aufforstung
- Bewältigung von Extremwetterereignissen
- Waldumweltmaßnahmen
- Erhaltung forstgenetischer Ressourcen
- Vorbeugen von Schädlingsbefall
- Bodenschutzkalkung
- Erhalt der biologischen Vielfalt
- Anpassung an Klimaveränderungen