ALFF – Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse

Das Programm fördert forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse in Sachsen-Anhalt, die der Bewirtschaftung zugutekommen, mit Zuschüssen.
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
Akazienweg 25
39576 Stendal

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms „Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse“

Ziel des Programms „Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse“ ist es, die Kleinflächigkeit und Besitzzersplitterung durch überbetriebliche Zusammenarbeit im Rahmen forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse in Sachsen-Anhalt zu überwinden.

Die Höhe der Förderung hängt von der Art des Projekts ab. Der Zeitraum für die Förderung beträgt ja nach Projekt bis zu 20 Jahre.

Voraussetzungen für die Förderung

Anträge können ausschließlich von als nach dem Bundeswaldgesetz anerkannten forstwirtschaftlichen Zusammenschlussen gestellt werden. Zuständige Bewilligungsbehörde ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark. Einsendefrist ist der 2. Mai jedes Jahres.

Das wird im Detail gefördert

Das Programm vergibt Zuschüsse für die folgenden Maßnahmen:

  • Waldpflegeverträge
  • Mitgliederinformation und -aktivierung
  • überbetriebliche Zusammenfassung oder Koordinierung des Holzangebots
  • Professionalisierung von Zusammenschlüssen
  • Gutachten

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

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Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

Weitere Förderungen

E

ECOfit

Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH fördert Projekte im Bereich Umweltmanagement.

Förderhöhe

5.000 €

Antrag

Jederzeit

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe