ALFF – Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete vergibt Zuschüsse an landwirtschaftliche Unternehmen in benachteiligten Gebieten in Sachsen-Anhalt.
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau

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Die Förderziele des Programms „Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete“

Die „Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete“ fördert landwirtschaftliche Unternehmen, um einen Ausgleich für Einkommensverluste und zusätzliche Kosten, die im Vergleich mit Landwirten in nicht benachteiligten Gebieten entstehen, zu schaffen.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der landwirtschaftlichen Vergleichszahl und liegt zwischen 30 €/ha und 110 €/ha.

Voraussetzungen für die Förderung

Antragsberechtigt sind Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben, die in benachteiligten Gebieten wirtschaften und von deren landwirtschaftlich genutzter Fläche mindestens 3 Hektar anrechenbare genutzte Fläche in den benachteiligten Gebieten liegen.

Anträge müssen bis zum 15. Mai eines Jahres an das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten eingereicht werden.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit