Die Zielsetzung der E-Sport-Förderrichtlinie
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt den Ausbau von E-Sport-Angeboten und damit verbunden die Vermittlung digitaler Kompetenzen. Neben dem Aufbau von E-Sport-Angeboten und der Anschaffung von technischen Geräten werden auch Informationsveranstaltungen sowie Aus- und Weiterbildungen gefördert. Auch die Ausrichtung von und die Teilnahme an E-Sport-Meisterschaften in Schleswig-Holstein ist förderfähig.
Es werden zwischen 50% und 90% der Gesamtausgaben gefördert.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung wird nur für Projekte gewährt. Fördermittel beantragen können Kommunen, Verbände, Vereinigungen sowie öffentliche Einrichtungen aus Schleswig-Holstein. Vorhaben im Ausland werden nicht unterstützt. Die Projektkosten müssen mindestens 5.000 € betragen.
Anträge auf Förderung müssen bis zum 30.06. eines jeden Jahres beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.