Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport – E-Sport-Förderrichtlinie

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt den Ausbau von E-Sport-Angeboten.
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Projekt Sportland SH, IV PSL
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel

Weitere Förderungen im Bereich

Die Zielsetzung der E-Sport-Förderrichtlinie

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt den Ausbau von E-Sport-Angeboten und damit verbunden die Vermittlung digitaler Kompetenzen. Neben dem Aufbau von E-Sport-Angeboten und der Anschaffung von technischen Geräten werden auch Informationsveranstaltungen sowie Aus- und Weiterbildungen gefördert. Auch die Ausrichtung von und die Teilnahme an E-Sport-Meisterschaften in Schleswig-Holstein ist förderfähig.

Es werden zwischen 50% und 90% der Gesamtausgaben gefördert.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung wird nur für Projekte gewährt. Fördermittel beantragen können Kommunen, Verbände, Vereinigungen sowie öffentliche Einrichtungen aus Schleswig-Holstein. Vorhaben im Ausland werden nicht unterstützt. Die Projektkosten müssen mindestens 5.000 € betragen.

Anträge auf Förderung müssen bis zum 30.06. eines jeden Jahres beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport eingereicht werden.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe