BMWK – Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Der Bund fördert Energieberatungen für Gebäude, Anlagen, Systeme und Organisationen.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 515 – Energieberatung
Frankfurter Straße 29–35
65760 Eschborn

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bezuschusst Energieberatungen für Gebäude, Anlagen, Systeme und Organisationen. Ziel ist es, den Energieaufwand von Investitionen einzuschätzen und somit eine Grundlage für die Kaufentscheidung zu bilden. Teil der Energieberatung sind etwa die Inspektion und Analyse des Energieverbrauchs der Investitionsobjekte sowie das Aufzeigen von Einsparpotenzialen.

Die Förderhöhe variiert je nach Art der Maßnahme. Förderfähig sind bis zu 80% der Beratungskosten.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung erfolgt projektbezogen. Fördermittel können von Kommunen, Verbänden, Vereinen, öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen aus ganz Deutschland beantragt werden.

Anträge auf Förderung können jederzeit über ein Online-Portal beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung wird in Form eines finanziellen Zuschusses gewährt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

Weitere Förderungen

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe